Abgeschickt von Guido am 09 Mai, 2004 um 20:33:28
Antwort auf: Re: Handbremse zieht nicht von lele am 08 Mai, 2004 um 12:47:58:
Bei der Feststellbremse wird eine Abweichung der Bremskräfte von links/rechts von bis zu 50% bei ausreichender Wirkung vom TÜV akzeptiert. Als ausreichende Wirkung gilt, wenn die Wirkung der Handbremse in der Summe der Bremskräfte mindestens 15% des zulässigen Gesamtgewichtes des Fahrzeuges beträgt ( oder die Räder vorher blockieren ).
Beim Spider beträgt das zulässige Gesamtgewicht ca.1300 kg -> 15% hiervon wären 195 kg -> also ca. 195 kN -> also wäre eine Bremskraft von 100 kN pro Rad aureichend. Denkbar wäre auch eine Bremskraft von links: 70 kN und rechts: 130 Kn.
Hierbei könnte der TÜV nichts bemängeln, da die zulässsige Abweichung von 50% bei ausreichender Wirkung nicht überschritten wird.
mfg, Guido